In Deutschland gibt es derzeit ca. 43 Millionen Beschäftigte (davon ca. 36 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ca. 7 Millionen atypisch Beschäftigte). Bei dieser Anzahl von Beschäftigungsverhältnissen bleibt es verständlicherweise nicht aus, dass es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Konfliktsituationen kommt. Glücklicherweise können viele dieser Konflikte ohne die Inanspruchnahme von Gerichten und Rechtsanwälten gelöst werden. In vielen Fällen ist es allerdings sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer ratsam, sich bei der Wahrnehmung der eigenen Rechte nicht nur gerichtlich, sondern bereits vorab außergerichtlich professionell unterstützen zu lassen.
Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Absolvent des Fachanwaltskurses für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des Individualarbeitsrechts und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet dabei das Kündigungsschutzrecht. Hier beantworte und unterstütze ich Sie gerne in allen Fragen rund um die Kündigung von Arbeitsverträgen, den Abschluss von Aufhebungsverträgen und die Einleitung/Abwehr von Kündigungsschutzklagen.
Rechtliche Beratung bei Abmahnung, Kündigung, Lohnforderung usw.
Auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen wollen oder während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Probleme,/ Konfliktsituationen entstehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Es ist sowohl aus Arbeitgeber-, als auch aus Arbeitnehmersicht wichtig, sich bei Abmahnungen, Streit über das Gehalt, Lohnforderungen, Kündigungen usw. professionell unterstützen zu lassen. Im Arbeitsrecht können zu schnell Fehler gemacht werden, die im weiteren Verlauf einer Auseinandersetzung nicht mehr zu korrigieren sind und letztlich zu einem vermeidbaren Verlust des Arbeitsplatzes oder vermeidbaren Zuzahlungen führen können.