Zivilrecht

Das Zivilrecht wird vom Grundsatz der Privatautonomie, insbesondere der Vertragsfreiheit beherrscht. Es steht dem entsprechend jedem frei, ob und mit wem er in eine Rechtsbeziehung eintreten will (zum Beispiel einen Vertrag abschließen). Regelungen des allgemeinen Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zum Zivilrecht gehören aber auch die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts.

Streitigkeiten bei Vertragsverhältnissen (Kaufvertrag, Werkvertrag…)

Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB hat der Gesetzgeber verschiedenste vertragliche Schuldverhältnisse mitsamt Rechten und Pflichten der Vertragsparteien geregelt. Hierzu gehören unter anderem der Kaufvertrag, der Miet- oder Pachtvertrag, der Dienstleistungsvertrag, der Werkvertrag usw. Probleme und Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien können hier insbesondere beim Abschluss, bei der Beendigung, bei  der Nichterfüllung  und  der Schlechterfüllung von Verträgen auftreten. Neben den vertraglichen Schuldverhältnissen  gibt es auch  die sogenannten gesetzlichen Schuldverhältnisse, wie zum Beispiel die unerlaubte Handlung, die Geschäftsführung ohne Auftrag oder aber bereicherungsrechtliche Ansprüche. Zu Auseinandersetzungen führen hier häufig Streitigkeiten über Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen

Sollten Sie Fragen zum Zivilrecht haben, bin ich Ihnen gerne behilflich. Fallgestaltungen im Zivilrecht sind oftmals komplex und für einen juristischen Laien kaum umfassend zu überblicken. Dies liegt insbesondere daran, dass es hinsichtlich der Verträge und Sachverhalte oftmals Überschneidungen gibt, die es Ihnen nicht ermöglichen, den Vertrag/Sachverhalt so einzuordnen, dass Sie die richtigen rechtlichen Schritte einleiten. Ich helfe Ihnen, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.